ditto KG - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Fassung: März 2011

 

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Geschäftsverbindungen von ditto KG mit ihren Auftraggebern in der jeweils gültigen Fassung, und zwar auch dann, wenn ditto KG bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese AGB Bezug nimmt.

AGB und sonstige Vertragsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachfolgenden AGB ganz oder teilweise abweichen, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ditto KG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von ditto KG.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von ditto KG.

 

2. Angebote

Angebote und Preise sind freibleibend. Ein wirksames Vertragsverhältnis mit ditto KG kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

 

3. Leistungen

Inhalt und Umfang der konkreten Leistungspflichten von ditto KG ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die in dem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem schriftlich zwischen ditto KG und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag enthalten ist.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Transport- und Verpackungskosten vom Auftraggeber zu tragen.

 

4. Mitwirkungspflicht und Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterstützt die Tätigkeit von ditto KG, insbesondere wirkt er dabei mit, dass Inhalt und Umfang des Auftrages genau bestimmt werden können. Der Auftraggeber hat die von ihm überlassenen Unterlagen auf sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

Für Mängel der Textvorlage haftet der Auftraggeber. Für Mängel in erstellten Druckvorlagen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern ditto KG die Druckfahnen nicht vorgelegt hat.

Angleichung an eine beim Auftraggeber eingeführte Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, wie z.B. Vorübersetzungen oder Wortlisten, bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden.

Der Auftraggeber schafft alle Voraussetzungen in seinem Betrieb, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass eine Kontaktperson benannt wird, die ditto KG während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht. Die Kontaktperson muss ermächtigt sein, die notwendigen verbindlichen Erklärungen für den Auftraggeber abzugeben.

Soweit einschlägige Vorschriften oder die Art des Auftrags es erfordern, hat der Auftraggeber ditto KG eine Risiko- und Gefahrenanalyse hinsichtlich des zu beschreibenden Produktes zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber stellt ditto KG alle für eine gesetzes- und vertragsgemäße Beschreibung des Produktes erforderlichen Informationen (z.B. Benennung des Einsatzbereiches und der Nutzer des Produktes, Angaben zu Exportstaaten, Charakterisierung der Funktionsweise des Produktes) sowie wichtige produkt- und verfahrensspezifische Dokumente (z.B. Produkt-, Tätigkeits- oder Gefahrenanalyse, technische Zeichnungen, Fotografien und Unterlagen) zur Verfügung. Der Auftraggeber versichert, dass diese Dokumente und Unterlagen frei von Schutzrechten Dritter sind und dass keine sonstigen Rechte bestehen, die die vertragsgemäße Nutzung durch ditto KG ausschließen oder einschränken. Falls Dritte dennoch Rechte geltend machen, werden sich die Vertragspartner hiervon gegenseitig unterrichten. Der Auftraggeber unterstützt ditto KG bei der Abwehr solcher Rechte und stellt ditto KG von allen Nachteilen in diesem Zusammenhang frei.

Sollte der Auftraggeber den Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, ist ditto KG berechtigt, den Vertrag nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nachholung der Mitwirkungshandlung zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Kündigung kann ditto KG die Vergütung für die bis zu diesem Zeitpunkt für den Auftraggeber erbrachte Leistung verlangen. Außerdem muss der Auftraggeber die in der Vergütung nicht enthaltenen Auslagen ersetzen. Eine weitergehende Haftung des Auftraggebers wegen Verschuldens bleibt unberührt.

 

5. Termine, Lieferverzug

Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie von ditto KG ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Betriebsstörungen aller Art sowie alle unvorhersehbaren Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von ditto KG liegen, führen zu einer angemessenen Verlängerung einer vereinbarten Lieferfrist. Wird durch eine solche Verlängerung für den Auftraggeber oder für ditto KG ein Festhalten am Vertrag unzumutbar, so besteht für beide Vertragsparteien ein Kündigungs- und Rücktrittsrecht.

Gerät ditto KG mit ihren Leistungen in Verzug, ist ditto KG zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen oder vom Vertrag zurücktreten. Die bis zu diesem Zeitpunkt für den Auftraggeber erbrachte Leistung ist entsprechend zu vergüten, angefallene Kosten werden dem Auftraggeber berechnet.

Die Haftung von ditto KG für Schäden durch Lieferverzug ist auf höchstens 30% des Auftragswertes begrenzt. Der Nachweis des Schadens ist vom Auftraggeber zu erbringen.

 

6. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

Dem Auftraggeber stehen gegen die Vergütungsansprüche von ditto KG keine Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte zu, es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

7. Gefahrübergang, Versand

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber mit der Übergabe der Dokumentation an das mit dem Transport beauftragte Unternehmen oder die protokollierte Eingabe in das vereinbarte elektronische Übermittlungsmedium (z.B. Internet) über. Soweit nichts anderes vereinbart wird, bleibt die Wahl der Versandwege, Transportmittel und Verpackung ditto KG vorbehalten. Die Kosten für den Versand gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eine Versicherung der Ware für den Versand erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers.

Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.

 

8. Gewährleistung, Haftung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ditto KG vorgelegte Teil- bzw. Gesamtdokumentation auf ihre Richtigkeit hin unverzüglich zu prüfen. Die Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die Leistung ungeprüft weitergegeben hat, ist ausgeschlossen.

Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung und Prüfung erkennbare Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Leistung hat der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach der Vorlage schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbare Abweichungen hat der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach der Vorlage schriftlich zu rügen, spätestens jedoch 2 Monate nach Erhalt der Leistung. Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Leistung als genehmigt. Eine Haftung für die aus o. g. Abweichungen resultierenden Mängel wird dann nicht mehr übernommen. Haftungsansprüche können somit nicht mehr geltend gemacht werden.

Im Falle von freiwillig gewährten Gewährleistungsansprüchen ist ditto KG nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Neu-Erstellung (Nacherfüllung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist ditto KG dazu nicht bereit oder in der Lage, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz und Ersatz des Folgeschadens sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden ist.

Die Haftung von ditto KG für so genannte mittelbare Schäden durch mangelhafte Leistung beschränkt sich maximal auf die in ihrer Haftpflichtversicherung vereinbarte Versicherungssumme.

Der Nachweis des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie des Schadens ist vom Auftraggeber zu erbringen.

 

9. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis damit, dass die aus der Geschäftsbeziehung gewonnenen Daten im Sinne des Datenschutzes aufgezeichnet werden. Die Daten sind so zu sichern, dass kein Unbefugter Zugriff hat.

Nach Beendigung des Auftrages kann der Auftraggeber entscheiden, ob die Daten vollständig gelöscht oder auf einem Datenträger gespeichert werden. Ist der Auftraggeber mit einer Datenspeicherung nach Beendigung des Auftrages nicht einverstanden, so hat er dies innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Nach Fristablauf gilt die Datensicherung als genehmigt.

Dem Auftraggeber ist es gestattet, die ihm übermittelten Daten an Dritte weiterzugeben, sofern dies zur Erfüllung des Auftrages notwendig ist. Bei der Auswahl ist besondere Sorgfalt anzuwenden.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass ditto KG seine Firma in unsere Referenzliste aufnimmt.

 

10. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung der Vergütung ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an von ditto KG erstellten Dokumenten und Informationen im Rahmen des im Auftrag bzw. Angebot spezifizierten Einsatzbereiches. 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Urheber mit einem entsprechenden Copyrightvermerk in der Dokumentation oder Information zu nennen.

 

11. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz von ditto KG.

Für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.

 

12. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für diesen Fall erklären die Vertragsparteien, unverzüglich eine rechtsgültige Vereinbarung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Dieses gilt auch für den Fall, dass sich eine ergänzungsbedürftige Lücke der AGB ergeben sollte.

Kontakt

ditto KG

Holländerkoppel 6-8
D-23858 Reinfeld

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